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Damit Sie gesund bleiben ...
Wenn wir alle entschlossen handeln, können wir die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen und viele Leben retten. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie auf einer aktuellen Website des Bundesministeriums für Gesundheit verlässliche Antworten auf Ihre Fragen. Außerdem wird über gute Ideen und Aktionen berichtet und gezeigt, wie jeder helfen und handeln kann. Denn wer sich selbst schützt, schützt uns alle. Wir bewältigen diese Krise am besten gemeinsam!
Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
In unserer Praxis führen wir Corona-Impfungen durch, und zwar Erstimpfungen, Zweitimpungen sowie Auffrischungsimpfungen die sogenannten Booster-Impfungen.
Voraussetzung für eine Impfung sind das ausgefüllte und unterschriebene Aufklärungsmerkblatt sowie der ausgefüllte und unterschriebene Anamnese- und Einwilligungsbogen. Lesen Sie bitte alles aufmerksam durch und buchen Sie danach einen Termin.
Bevor Sie sich zu einem Impftermin in unserer Praxis anmelden, klicken Sie bitte auf die nachfolgenden Fragen. Lesen Sie die Antworten aufmerksam durch und bereiten Sie für Ihren Impftermin schon mal alles vor.
1. Bitte öffnen Sie das für Sie zutreffende Aufklärungsmerkblatt und lesen Sie es gründlich durch. Drucken Sie die Seiten aus und bringen Sie sie unterschrieben mit zu Ihrem Impftermin. Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, können Sie das Merkblatt auch bei Ihrem Imftermin vor Ort in unserer Praxis unterschreiben.
Aufklärungsmerkblatt zur Impfung mit einem mRNA-Impfstoff
Aufklärungsmerkblatt zur Impfung mit einem Vektor-Impfstoff
2. Öffnen Sie nun den Anamnese- und Einwilligungsbogen. Drucken Sie den Bogen aus und bringen Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit zu Ihrem Impftermin. Wenn Sie keinen Drucker zur Verfügung haben, füllen Sie das Formular einfach bei Ihrem Imftermin in unserer Praxis aus.
Am besten ja! Ist kein Impfpass vorhanden, wird ein Ersatz-Dokument ausgestellt. Nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 22 IfSG) müssen Impfungen stets dokumentiert werden.
Laut Bundesministerium für Gesundheit gelten als Nachweis für die Anspruchsberechtigung ein Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Berufsgruppen mit Anspruch auf eine Corona-Impfung wie zum Beispiel Pflegekräfte oder medizinische Angestellte stellen die Unternehmen und Einrichtungen Bescheinigungen aus. Risikogruppen mit Anspruch bekommen eine Bescheinigung über die Krankenkassen.
Öffnungszeiten für eine Corona-Impfung:
Mo, Di, Do / 8:00 bis 11:30 Uhr / 15:00 bis 16:30 Uhr
Mi und Fr / 8:00 bis 10:00 Uhr
Abb.: CovPass-App
© Robert Koch-Institut
Statt mit dem gelben Impfpass können Geimpfte seit Juni 2021 ihre Corona-Schutzimpfung auch digital über das Smartphone nachweisen. Gastronomen, Konzert- und Reiseveranstalter können auf diese Weise schnell und unkompliziert prüfen, ob eine vollständige Impfung vorliegt.
Der digitale Impfnachweis wird in der Arztpraxis oder in einem Impfzentrum generiert. Nach Eingabe oder Übernahme der Daten wird ein QR-Code erstellt, den die Nutzer auf einem Papierausdruck mitbekommen und später mit der CovPass-App oder der Corona-Warn-App einscannen und nutzen können. Die App speichert die Impfbescheinigung nur lokal auf dem Smartphone.
Da der digitale Impfnachweis noch nicht in allen Ländern funktioniert, rät das Bundesgesundheitsministerium Urlaubern, sicherheitshalber zusätzlich ihren Papier-Ausweis mitzunehmen.
Fragen und Antworten des Bundesministeriums für Gesundheit zum digitalen Impfnachweis
Download CovPass-AppDownload Corona-Warn-App
» Wer sich selbst schützt, schützt uns alle! «
Das nachfolgende Corona-Dashboard von Esri visualisiert die vom Robert Koch-Institut registrierten Infektionsfälle tagesaktuell auf einer digitalen Karte. Esri Deutschland wurde 1979 gegründet und trägt seither zur Lösung komplexer lokaler und globaler Herausforderungen bei, indem mit Geoinformationssystemen (GIS) die Bereiche Wissenschaft, Nachhaltigkeit, Bildung und Forschung gefördert werden.
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Aktuelle Informationen der Niedersächsischen Landesregierung
Übersicht aller Corona-Testzentren in der Stadt und Region Hannover